Unsere Leistungen in der Grundpflege

Definition der Grundpflege:

Die Grundpflege umfasst alle wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, welche zur Altagsbewältigung des Pflegbedürftigen notwendig sind.
Dazu zählen Körperwäsche, Ernährung und Mobilität. Die Leistungen werden auch als Leistungen des SGB XI bezeichnet.
Im SGB (Sozialgesetzbuch) XI werden die jeweiligen Leistungen der Grundpflege definiert. Dabei unterscheidet man zwischen einer kleinen Grundpflege und einer großen Grundpflege
Unter einer kleinen Grundpflege wird beispielsweise die Teilkörperwäsche definiert. Benötigt der Pflegebedürftige jedoch mehr Hilfe, so führt man eine Ganzkörperwäsche durch und definiert diese dann als große Grundpflege.

Grundpflege - Unsere Leistungen:

  • Teil- und Ganzkörperpflege
  • Medizinische Körperpflege
  • Prophylaktische Maßnahmen
  • Betten und Lagern
  • Hilfe bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens